Skip to content

Anwesenheit

Der Unterrichtsbesuch ist obligatorisch, Sie dürfen nur bei Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie und bei nicht verschiebbaren Aufgeboten (Arztbesuch, externe Prüfungen, Amtstermin, Militär, Umzug, Vortragsübung) fehlen. Alle Absenzen werden ins Zeugnis eingetragen.

Absenzen
Ihre Absenzen melden Sie so bald als möglich im elektronischen Klassenbuch Ihrer Klassenlehrperson, bei Prüfungen oder vereinbarten Unterrichtsbeiträgen orientieren Sie bitte auch die betreffende Fachlehrperson über Ihre Abwesenheit. Innert acht Tagen nach Wiederaufnahme des Unterrichts begründen Sie Ihre Absenzen schriftlich im elektronischen Klassenbuch gegenüber der Klassenlehrperson, in GYM1 mit Unterschrift der Eltern (Papierausdruck).

Bei fehlender oder nicht stichhaltiger Begründung gelten Absenzen als unentschuldigt und können Sanktionen zur Folge haben. Häufen sich die Absenzen, kontaktiert die Klassenlehrperson Ihre Eltern.
Die Abwesenheiten werden im elektronischen Klassenbuch administriert, Sie erhalten ein Einführung in dessen Funktionalität und Gebrauch.