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Promotion

Mit der Zeugnisnote wird die Gesamtleistung während der Beurteilungsperiode, welche ein Jahr dauert, bewertet. Die Lehrerinnen und Lehrer informieren Sie jeweils zu Beginn des Schuljahres darüber, wie die Zeugnisnote zustande kommt. Mit einem genügenden Zeugnis am Ende des Schuljahres werden Sie promoviert. Das Zeugnis ist genügend, wenn Sie nicht mehr als vier ungenügende Zeugnisnoten haben und wenn Sie die Punktzahl der Noten unter 4 mit der doppelten Punktzahl der Noten über 4 kompensieren können: Für jede Note 3 im Zeugnis müssen Sie also vier Noten 4½ oder zwei Noten 5 oder eine Note 6 haben.

Wenn das Zeugnis ungenügend ist, können definitiv aufgenommene Schülerinnen und Schüler einmal ein Schuljahr repetieren, andernfalls müssen sie austreten.

Für das erste Jahr und die Probezeit gelten gesonderte Regelungen, vgl. Probezeit