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Spicken, Plagiate

Wenn Sie sich bei einer bewerteten Arbeit unerlaubter Hilfsmittel bedienen, kann die Lehrerin bzw. der Lehrer einen Notenabzug vornehmen oder Sie eine neue Probe, auch ausserhalb der Unterrichtszeit, schreiben lassen; in schweren Fällen müssen Sie mit einer zusätzlichen Strafe rechnen.

Wird fremdes Gedankengut ganz oder teilweise kopiert und als das Eigene ausgegeben, d.h. ohne Angabe der Quelle und des Autors oder der Autorin, so spricht man von einem Plagiat. Das Plagiat stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar. Dasselbe gilt für das sinnhafte – also nicht wortwörtliche – Wiedergeben von fremdem Gedankengut (Paraphrasieren).
Ein Plagiat gilt als schwerer Verstoss. Entsprechend kann die Schulleitung bei Plagiatsfällen disziplinarische Massnahmen ergreifen.