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Unfall

Die Schule hat keine kollektive Unfallversicherung. Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Eltern, ihre Kinder gegen Unfälle jeglicher Art zu versichern. Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg, in Sonderwochen und auf Studienreisen, an Sporttagen sowie bei allen anderen Schulveranstaltungen sind in der Grundversicherung eingeschlossen. Wenn Sie bei einer Schulveranstaltung oder auf dem Schulweg verunfallen, melden Sie dies daher bitte Ihrer privaten Versicherung.