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Dispensationen

Dispensationsgesuche geben Sie schriftlich und möglichst frühzeitig, spätestens aber acht Tage im Voraus der zuständigen Abteilungsleitung ab. Das Gesuch wird in korrekter Briefform verfasst und muss den Grund und die Dauer der gewünschten Dispensation enthalten. Bei Unmündigen müssen die Eltern mitunterschreiben. Mögliche Dispensationsgründe sind: Teilnahme an Austauschjahren, Besuch von Schnupperlehren, religiöse Gebote, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche Behinderungen, Mitmachen bei wichtigen Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Politik und Sport.
Das Verlängern von Ferien wird nach gängiger Praxis nicht bewilligt.