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Repetition

Nach der definitiven Aufnahme erhalten Sie im Januar ein Zwischenzeugnis, das Ihnen Auskunft über den aktuellen Leistungsstand erteilt, aber keinen promovierenden Charakter hat. Massgeblich für die Promotion ist das Jahreszeugnis am Ende des Schuljahres. Wenn dieses ungenügend ist, werden Sie nicht promoviert und müssen repetieren oder austreten.

Nach der definitiven Aufnahme haben Sie das Recht, einmal ein Schuljahr zu wiederholen. Dabei muss das Zeugnis des ersten Repetitionsjahres genügend sein, andernfalls müssen Sie austreten.
Wenn jemand die Maturprüfungen nicht bestanden hat, darf sie oder er die Prüfungen und das letzte Schuljahr (GYM4) repetieren.