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Probezeit

Im ersten Jahr des Gymnasiums gibt es eine Probezeit von einem Semester. Ist Ihr Semesterzeugnis nach dieser Probezeit genügend, werden Sie definitiv aufgenommen. Wenn Ihr Semesterzeugnis ungenügend ist, wird die Probezeit automatisch auf das ganze erste Jahr verlängert. Wenn Ihr Jahreszeugnis am Ende dieses Jahres genügend ist, werden Sie definitiv aufgenommen, andernfalls müssen Sie austreten.