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Verstösse gegen Schulvorschriften

Mit dem Eintritt ins Gymnasium verpflichten Sie sich dazu, sich an Schulvorschriften und Anweisungen von Lehrerinnen, Lehrern, Hausdienst und Abteilungsleitung zu halten.

Bei Verstössen sucht die Schule zuerst nach pädagogischen Massnahmen. Wenn diese nichts nützen sollten, wird die Schulkommission eingeschaltet. Diese kann folgende disziplinarische Massnahmen verhängen: Androhung der Wegweisung und Wegweisung.

Bei Vorladungen der Schule durch Lehrkräfte, Abteilungsleitung oder Schulkommission haben Sie das Recht, sich von einer Person Ihres Vertrauens begleiten zu lassen.